Title Image

 

 

Berufsorientierung.
Ausgezeichnet.Mit SIEGEL!

Das Berufswahl-SIEGEL zeichnet Schulen für hervorragende Leistungen in der Studien- und Berufsorientierung aus.

 

Die Peter Gläsel Stiftung koordiniert das SIEGEL in Ostwestfalen-Lippe für Förder- und Gesamtschulen, Gymnasien, Haupt- und Realschulen sowie Sekundar- und Verbundschulen aus den Regionen Bielefeld, Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn.

 

 

Von der SIEGEL-Bewerbung zur SIEGEL-Zertifizierung

Interessierte Schulen stellen im SIEGEL-Kriterienkatalog ihre Angebote zur Studien- und Berufsorientierung dar (SIEGEL-Bewerbung).

Nach einer positiven Begutachtung durch die SIEGEL-Jury werden Schüler, Lehrer, Eltern und weitere Kooperationspartner vor Ort intensiv befragt (SIEGEL-Audit).

Danach entscheidet die Jury über eine SIEGEL-Zertifizierung und zeigt den Schulen ihre Stärken und Verbesserungspotentiale auf (SIEGEL-Feedback).

Zur Zertifizierung mit dem Berufswahl-SIEGEL wird eine SIEGEL-Plakette verliehen. Für die Dauer von 3 Jahren können SIEGEL-Schulen mit der Auszeichnung werben und ihr überdurchschnittliches Engagement in der Studien- und Berufsorientierung dokumentieren.

KONTAKT

Stefanie Teigelkämper
Tel.: 05231 30826-14
s.teigelkaemper@pg-stiftung.net
info@siegel-owl.de

 

SIEGEL-Audits

Ab April 2028

SIEGEL-Verleihung

Sommer 2028

Kriterienkataloge

In diesem Jahr findet KEINE Ausschreibung statt

 

 

Information zum Ausschreibungsjahr 2026/2027

Das Berufswahl-SIEGEL wird in der Region Ostwestfalen-Lippe im Schuljahr 2026/2027 einmalig nicht neu ausgeschrieben. Die nächste reguläre Ausschreibung findet wieder im darauffolgenden Schuljahr 2027/2028 statt.

Für unsere bereits ausgezeichneten SIEGEL-Schulen entstehen daraus selbstverständlich keine Nachteile. Ihre bestehende SIEGEL-Auszeichnung behält ihre Gültigkeit entsprechend und wird durch das ausgesetzte Ausschreibungsjahr nicht berührt.

Auch Schulen, bei denen regulär eine Rezertifizierung anstehen würde, können sich im kommenden Ausschreibungsjahr wieder wie gewohnt am Verfahren beteiligen.